Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.11.2003 - 8 CS 03.2170   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24235
VGH Bayern, 13.11.2003 - 8 CS 03.2170 (https://dejure.org/2003,24235)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.11.2003 - 8 CS 03.2170 (https://dejure.org/2003,24235)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. November 2003 - 8 CS 03.2170 (https://dejure.org/2003,24235)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,24235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Gewinnung von Kalziumsulfat (Gips) durch Tagebau nahe eines Naturschutzgebiets; Umfang der Mitwirkungsrechte eines Grundstückseigentümers im Verhältnis zu einem Naturschutzverein; Notwendigkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 342
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253

    Untersagung einer Tätigkeit eines Finanzbeamten im Ruhestand als Berater für die

    Auch bedarf es vor der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit keiner gesonderten Anhörung des Betroffenen (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2003 - 8 CS 03.2170 - juris, st.Rspr.; Hoppe in Eyermann, a.a.O. § 80 Rn. 41 m.w.N.), da es sich bei der Anordnung nicht um einen Verwaltungsakt handelt.
  • VG Würzburg, 10.01.2024 - W 1 S 23.1740

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder fachlicher

    Des Weiteren bedarf es vor der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit keiner gesonderten Anhörung des Betroffenen (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2003 - 8 CS 03.2170 - juris, st.Rspr.; Hoppe in Eyermann, a.a.O. § 80 Rn. 41 m.w.N.), da es sich bei der Anordnung nicht um einen Verwaltungsakt handelt.
  • VG Berlin, 06.05.2004 - 14 A 17.04

    Umweltverband kann nicht gegen Freisetzungsgenehmigung für gentechnisch

    Denn der Gesetzgeber hat sich bewusst für die rein naturschutzrechtliche Verbandsklage entschieden und eine allgemeine umweltschutzrechtliche Verbandsklage, wie sie der Alternativgesetzesentwurf der PDS-Fraktion und einzelner Abgeordneter vorsah (BT-Drucks. 14/5766 vom 5. April 2001), abgelehnt (hierzu: Seelig/Gründling, a.a.O., S. 1035 f.; Gassner/Bendomir-Kahlo/Schmidt-Räntsch, BNatSchG, 2. Aufl. 2003, § 61 Rn. 16; VGH München, Beschluss vom 13. November 2003 - 8 CS 03.2170 -, NuR 2004, 313, 314) [VGH Bayern 13.11.2003 - 8 CS 2170/03] .
  • VG München, 18.11.2019 - M 5 S 19.4865

    Untersagung der Tätigkeit als Rechtsanwalt im früheren Aufgabenbereich als

    Es ist rechtlich auch nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner den Antragsteller hinsichtlich der beabsichtigten Anordnung des Sofortvollzugs nicht angehört hat, denn eine solche ist nicht erforderlich (herrschende Meinung: BayVGH, B.v. 13.11.2003 - 8 CS 03.2170 - BayVBl 2004, 343, juris Rn. 18; VGH BW B.v. 29.6.1994 - 10 S 2510/93 - NVwZ 1995, 292, juris Rn. 9; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 80 Rn. 56 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht